Sie können mit der erhaltenen Honorarnote + Bezahlungsnachweis (Barbezahlungsbestätigung, Erlagscheinabschnitt oder Buchungsbestätigung bei Electronic-Banking) und Behandlungsnachweis bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Rückerstattung der Behandlungskosten stellen. Dazu notwendige Formulare erhalten Sie von uns, bzw. kümmern wir uns auf Wunsch um die gesamte Abwicklung. Der Kostenrückersatz ist unterschiedlich und beträgt bis zu 80% dessen, was ein Vertragsarzt als Honorar erhalten hätte, sofern die Leistung in der Honorarordnung der jeweiligen Versicherung enthalten ist. |